REACH Aktuell
REACH - Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Stand: 25.11.2009
Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien
Die REACH-Verordnung ist am 01.06.2007 in Kraft getreten. Ein Stoff darf in Mengen von mehr als einer Tonne pro Jahr nicht in der EU hergestellt oder in die EU eingeführt werden, wenn er nicht registriert wurde. Für die Erledigung der umfangreichen Registrierungsaufgaben sieht die REACH-Verordnung Übergangsfristen vor.
Bei Fragen zur Registrierung von FELS Produkten und zur Kommunikation in der Lieferkette wenden Sie sich bitte an:
Dr. Martin Verfürden, Ltr. Anwendungstechnik,
Fels-Werke GmbH, Kalte Tal 1a, 38875 Elbingerode
E-Mail: reach(at)fels.de
Folgende Informationen können wir Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt geben:
1. FELS Produkte, die registrierungspflichtige Stoffe enthalten
Für folgende Produkte haben die Fels-Werke die enthaltenen registrierungspflichtigen Stoffe vorregistriert und werden sie anschließend registrieren (Frist: bis 01.12.2010):
| Produkt | enthaltene registrierungspflichtige Stoffe |
| Weißkalk, Weißstückkalk, Branntkalk, Weißfeinkalk, Weißfeinkalk mit Herdofenkoks (Lime) |
Calciumoxid, CaO CAS 1305-78-8 , EINECS 215-138-9 FELS Pre-reg.no. 05-2114102496-55-0000 |
| Dolomitkalk (Dolime) |
Calciummagnesiumoxid, CaMgO2 CAS 37247-91-9 , EINECS 253-425-0 FELS Pre-reg.no. 05-2114102542-66-0000 |
| Weißkalkhydrat, Kalkmilch,Weißkalkhydrat mit Herdofenkoks (Hydrated Lime) |
Calciumdihydroxid, CaH2O2 CAS 1305-62-0 , EINECS 215-137-3 FELS Pre-reg.no. 05-2114102532-67-0000 |
Ersuchen an nachgeschaltete Anwender um Bestätigung identifizierter Verwendungen
im REACH-Konsortium der Kalkindustrie (REACH Consortium for Lime Substances) sind mehr als 150 Unternehmen vertreten, die einen oder mehrere von insgesamt 7 in Kalkprodukten enthaltenen Stoffen registrieren werden, darunter die Fels-Werke mit den o.g. 3 Stoffen. Die Registrierungsdossiers müssen einen Stoffsicherheitsbericht (CSR) mit Expositionsszenarien zu den identifizierten Verwendungen enthalten.
Das REACH Lime Consortium hat eine Liste der bekannten Verwendungen dieser Substanzen erarbeitet, die unter folgendem Link einsehbar ist:
http://www.ima-reach-hub.eu/index.php?option=com_docman&task=cat_view&gid=47&Itemid=26
Bei der Zusammenstellung ist von Informationen Gebrauch gemacht worden, die das Konsortium von nachgeschalteten Anwendern und ihren Interessenverbänden erhalten hat. Es besteht ein fortlaufender Dialog mit diesen Verbänden, damit Expositionsszenarien entwickelt und verfeinert sowie geeignete Risikomanagementmaßnahmen (RMM) festgelegt werden können.
Wir möchten Sie als nachgeschalteten Anwender bitten,
i) die Liste der Verwendungen mit Ihren eigenen Verwendungen zu vergleichen und uns
eventuelle Nichtübereinstimmungen baldmöglichst mitzuteilen
(Art. 37 der REACH-Verordnung (EG/1907/2006)) sowie
ii) ggf. diejenigen nachgeschalteten Anwender, die ihre Verwendungen noch nicht an Sie
gemeldet haben, zu erinnern, dies schriftlich baldmöglichst zu tun.
Es ist Absicht des REACH Lime Consortiums, sämtliche Verwendungen, die in der Liste aufgeführt sind, als identifizierte Verwendungen im REACH-Registrierungsdossier der maßgeblichen Substanz(en) zu berücksichtigen.
Sollten Verwendungen aus Gründen des Schutzes der menschlichen Gesundheit oder der Umwelt nicht als identifizierte Verwendungen einbezogen werden können, werden wir entsprechend Art. 37 (3) der REACH-Verordnung die ECHA und die betroffenen nachgeschalteten Anwender schriftlich über die Gründe für die Entscheidung informieren.
Sofern Sie keine Einwände oder Ergänzungswünsche zu der Liste des REACH Lime Consortium haben, ist eine Anwort nicht erforderlich.
2. FELS Produkte ohne registrierungspflichtige Stoffe
Diese Produkte enthalten das Mineral Kalkstein. Dieser Stoff ist nach Art. 2 (7) (b) und Anhang V Abs. 7 der REACH-Verordnung von der Registrierungspflicht ausgenommen.
| Produkt | enthaltene Stoffe |
| div. Kalkstein-Körnungen, Kalksteinsplitt, Kalksteingrieß, Kalksteinmehl |
Kalkstein, CaCO3 CAS 1317-65-3 , EINECS 215-279-6 |
3. Sicherheitsdatenblätter
liegen für FELS Produkte gemäß Art. 31 und Anhang II der REACH-Verordnung vor, sie sind beim Vertrieb erhältlich. Anlagen mit Expositionsszenarien werden nach Erstellung der Stoffsicherheitsberichte im Zuge der Registrierung ergänzt werden (Frist: bis 01.12.2010).
4. Besonders besorgniserregende Stoffe
Für besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC = Substances of Very High Concern) bestehen nach REACH eine Zulassungspflicht und nach Art. 33 eine Verbraucherinformationspflicht. Die ECHA hat eine Kandidatenliste der SVHC veröffentlicht:
http://echa.europa.eu/chem_data/authorisation_process/candidate_list_table_en.asp
In FELS Produkten ist keiner der in der aktuellen Kandidatenliste genannten Stoffe enthalten.




