Fels Mischkalk 50 -feucht-

Fels Mischkalk 50 -feucht-

Fels Mischkalk 50 -feucht- ist ein innovativer Kalkdünger, welcher schnell und intensiv zur Bodenverbesserung beiträgt. Nachhaltige Wirksamkeit steht an der ersten Stelle des Mischkalks 50 -feucht-. Außerdem nimmt er sich der Nutzung etablierter Ausbringungstechniken an.

Fels Mischkalk 50 -feucht- eignet sich für alle Ackerböden, vor allem aber für Böden mit Struktur- und Erosionsproblemen, da die Ca++Ionen die Bodenstruktur sofort stabilisieren.

Auf Grünland sorgt Fels Mischkalk 50 -feucht- für eine aktive Grasnarbe und beugt der Verfilzung und Vermoosung vor. Durch den kurzzeitig hohen pH-Wert von > pH 12 wird die Weidehygiene verbessert.
Fels Mischkalk 50 -feucht- hat eine feucht-krümelige Struktur, wird mit dem Kipper-LKW transportiert und kann mit der herkömmlichen Feuchtkalktechnik staubarm ausgebracht werden.

Anwendung

  • Einsatz als Düngekalk auf allen Acker- und Grünlandböden

Vorteil

  • Erhöhung des pH-Wertes sicher und schnell
  • Kombination von Sofort- und Langzeitwirkung
  • Kurzfristige Verhinderung von Ertragsverlusten
  • Verbesserung der Bodenstruktur
  • Vorbeugung vor Verschlämmung
  • Neutralisiert Schadstoffe und bindet Schwermetalle

Wirkungsprinzip

  • Fels Mischkalk 50 -feucht- besteht aus einem speziellen Gemisch von Kalksteinmehl und hochreaktivem Branntkalk.
  • Nach dem Vermischen wird der Branntkalk in Löschkalk (Ca++ und OH-Ionen) umgewandelt und eine feucht-krümlige Struktur erreicht: Löschkalk ist die aktivste Kalkform für die Bodenverbesserung. Die OH-Ionen neutralisieren sofort für die Absättigung der Austauscher, die Tonmineralflockung und die Bodenstrukturbildung zur Verfügung.

Aufwandmengen

  • Ackerland: 2-3 to/ha in der Fruchtfolge zu kalkbedürftigen Kulturen wie Zuckerrübe, Kartoffel, Raps, Mais, Leguminosen und Gerste.
  • Grünland: 1-2 to/ha alle 2-3 Jahre. Die Ausbringung ist sowohl vor der Saat, auf die Stoppel und als Kopfkalkung möglich.

 

Gefahreneinstufung

  1. Reizwirkung auf die Haut Kat. 2
  2. Schwere Augenschädigung Kat. 1
  3. Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) Kat. 3