REACH Aktuell

REACH Aktuell

REACH - Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

Stand 20.10.2010

Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien

Die REACH-Verordnung ist am 01.06.2007 in Kraft getreten. Ein Stoff darf in Mengen von mehr als einer Tonne pro Jahr nicht in der EU hergestellt oder in die EU eingeführt werden, wenn er nicht registriert wurde. Für die Erledigung der umfangreichen Registrierungsaufgaben sieht die REACH-Verordnung Übergangsfristen vor.

Bei Fragen zur Registrierung von FELS Produkten und zur Kommunikation in der Lieferkette wenden Sie sich bitte an:

Dr. Martin Verfürden, Ltr. Anwendungstechnik,
Fels Vertriebs und Service GmbH & Co. KG, Kalte Tal 1a, 38875 Oberharz am Brocken, OT Elbingerode
E-Mail: reach(at)fels.de

Folgende Informationen können wir Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt geben:

1.     FELS Produkte, die registrierungspflichtige Stoffe enthalten

Für folgende Produkte haben die Fels-Werke die enthaltenen registrierungspflichtigen Stoffe bei der ECHA registriert und bereits eine Bestätigung der Vollständigkeit der Dossiers erhalten:

Produkt enthaltene registrierungspflichtige Stoffe
Weißkalk, Weißstückkalk, Branntkalk, Weißfeinkalk,
Weißfeinkalk mit Herdofenkoks
(Lime)
Calciumoxid, CaO
CAS 1305-78-8 , EINECS 215-138-9
FELS Reg.no. 01-2119475325-36-0068
Dolomitkalk
(Dolime)
Calciummagnesiumoxid, CaMgO2
CAS 37247-91-9 , EINECS 253-425-0
FELS Reg.no. 01-2119474202-47-0010
Weißkalkhydrat, Kalkmilch,Weißkalkhydrat
mit Herdofenkoks
(Hydrated Lime)
Calciumdihydroxid, CaH2O2
CAS 1305-62-0 , EINECS 215-137-3
FELS Reg.no. 01-2119475151-45-0046

Registrierte Verwendungen

im REACH-Konsortium der Kalkindustrie (REACH Consortium for Lime Substances) sind mehr als 300 Unternehmen vertreten, die einen oder mehrere von insgesamt 6 in Kalkprodukten enthaltenen Stoffen registrieren, darunter die Fels-Werke mit den o.g. 3 Stoffen. Die Registrierungsdossiers müssen einen Stoffsicherheitsbericht (CSR) mit Expositionsszenarien zu den identifizierten Verwendungen enthalten.
Das REACH Lime Consortium hat eine Liste der bekannten Verwendungen dieser Substanzen erarbeitet, die unter folgendem Link einsehbar ist:

http://www.ima-reach-hub.eu/index.php?option=com_docman&task=cat_view&gid=47&Itemid=26

Bei der Zusammenstellung ist von Informationen Gebrauch gemacht worden, die das Konsortium von nachgeschalteten Anwendern und ihren Interessenverbänden erhalten hat. Die hier aufgeführten Verwendungen sind von den Fels-Werken bei den 3 Registrierungen berücksichtigt worden.

2.    FELS Produkte ohne registrierungspflichtige Stoffe

Diese Produkte enthalten das Mineral Kalkstein. Dieser Stoff ist nach Art. 2 (7) (b) und Anhang V Abs. 7 der REACH-Verordnung von der Registrierungspflicht ausgenommen.

Produkt enthaltene Stoffe
div. Kalkstein-Körnungen,
Kalksteinsplitt, Kalksteingrieß,
Kalksteinmehl
Kalkstein, CaCO3
CAS 1317-65-3 , EINECS 215-279-6

3.    Sicherheitsdatenblätter

liegen für FELS Produkte gemäß Art. 31 und Anhang II der REACH-Verordnung vor, sie sind beim Vertrieb erhältlich. Anlagen mit Expositionsszenarien werden anhand der Stoffsicherheitsberichte zur Zeit ergänzt. Die ergänzten Sicherheitsdatenblätter stellen wir Ihnen ab 30.11.2010 zur Verfügung.

4.    Besonders besorgniserregende Stoffe

Für besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC = Substances of Very High Concern) bestehen nach REACH eine Zulassungspflicht und nach Art. 33 eine Verbraucherinformationspflicht. Die ECHA hat eine Kandidatenliste der SVHC veröffentlicht:

http://echa.europa.eu/chem_data/authorisation_process/candidate_list_table_en.asp

In FELS Produkten ist keiner, der in der aktuellen Kandidatenliste genannten Stoffe enthalten.