REACH Aktuell

REACH - Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Stand 20.10.2010
Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien
Die REACH-Verordnung ist am 01.06.2007 in Kraft getreten. Ein Stoff darf in Mengen von mehr als einer Tonne pro Jahr nicht in der EU hergestellt oder in die EU eingeführt werden, wenn er nicht registriert wurde. Für die Erledigung der umfangreichen Registrierungsaufgaben sieht die REACH-Verordnung Übergangsfristen vor.
Bei Fragen zur Registrierung von FELS Produkten und zur Kommunikation in der Lieferkette wenden Sie sich bitte an:
Dr. Martin Verfürden, Ltr. Anwendungstechnik,
Fels Vertriebs und Service GmbH & Co. KG, Kalte Tal 1a, 38875 Oberharz am Brocken, OT Elbingerode
E-Mail: reach(at)fels.de
Folgende Informationen können wir Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt geben:
1. FELS Produkte, die registrierungspflichtige Stoffe enthalten
Für folgende Produkte haben die Fels-Werke die enthaltenen registrierungspflichtigen Stoffe bei der ECHA registriert und bereits eine Bestätigung der Vollständigkeit der Dossiers erhalten:
Produkt | enthaltene registrierungspflichtige Stoffe |
---|---|
Weißkalk, Weißstückkalk, Branntkalk, Weißfeinkalk, Weißfeinkalk mit Herdofenkoks (Lime) |
Calciumoxid, CaO CAS 1305-78-8 , EINECS 215-138-9 FELS Reg.no. 01-2119475325-36-0068 |
Dolomitkalk (Dolime) |
Calciummagnesiumoxid, CaMgO2 CAS 37247-91-9 , EINECS 253-425-0 FELS Reg.no. 01-2119474202-47-0010 |
Weißkalkhydrat, Kalkmilch,Weißkalkhydrat mit Herdofenkoks (Hydrated Lime) |
Calciumdihydroxid, CaH2O2 CAS 1305-62-0 , EINECS 215-137-3 FELS Reg.no. 01-2119475151-45-0046 |
Registrierte Verwendungen
im REACH-Konsortium der Kalkindustrie (REACH Consortium for Lime Substances) sind mehr als 300 Unternehmen vertreten, die einen oder mehrere von insgesamt 6 in Kalkprodukten enthaltenen Stoffen registrieren, darunter die Fels-Werke mit den o.g. 3 Stoffen. Die Registrierungsdossiers müssen einen Stoffsicherheitsbericht (CSR) mit Expositionsszenarien zu den identifizierten Verwendungen enthalten.
Das REACH Lime Consortium hat eine Liste der bekannten Verwendungen dieser Substanzen erarbeitet, die unter folgendem Link einsehbar ist:
http://www.ima-reach-hub.eu/index.php?option=com_docman&task=cat_view&gid=47&Itemid=26
Bei der Zusammenstellung ist von Informationen Gebrauch gemacht worden, die das Konsortium von nachgeschalteten Anwendern und ihren Interessenverbänden erhalten hat. Die hier aufgeführten Verwendungen sind von den Fels-Werken bei den 3 Registrierungen berücksichtigt worden.
2. FELS Produkte ohne registrierungspflichtige Stoffe
Diese Produkte enthalten das Mineral Kalkstein. Dieser Stoff ist nach Art. 2 (7) (b) und Anhang V Abs. 7 der REACH-Verordnung von der Registrierungspflicht ausgenommen.
Produkt | enthaltene Stoffe |
---|---|
div. Kalkstein-Körnungen, Kalksteinsplitt, Kalksteingrieß, Kalksteinmehl |
Kalkstein, CaCO3 CAS 1317-65-3 , EINECS 215-279-6 |
3. Sicherheitsdatenblätter
liegen für FELS Produkte gemäß Art. 31 und Anhang II der REACH-Verordnung vor, sie sind beim Vertrieb erhältlich. Anlagen mit Expositionsszenarien werden anhand der Stoffsicherheitsberichte zur Zeit ergänzt. Die ergänzten Sicherheitsdatenblätter stellen wir Ihnen ab 30.11.2010 zur Verfügung.
4. Besonders besorgniserregende Stoffe
Für besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC = Substances of Very High Concern) bestehen nach REACH eine Zulassungspflicht und nach Art. 33 eine Verbraucherinformationspflicht. Die ECHA hat eine Kandidatenliste der SVHC veröffentlicht:
http://echa.europa.eu/chem_data/authorisation_process/candidate_list_table_en.asp
In FELS Produkten ist keiner, der in der aktuellen Kandidatenliste genannten Stoffe enthalten.