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Betriebliche Sozialleistungen

Attraktive Vergütung gemäß Tarifvertrag

Allen Mitarbeitern stehen mindestens 30 Tage Urlaub/Kalenderjahr zur Verfügung. Durch unsere Tarifbindung bieten wir unseren Mitarbeitern grundsätzlich eine attraktive Vergütung. Die individuelle Höhe steigt selbstverständlich mit Kenntnis, Erfahrung, Aufgabenbereich und Verantwortung. Auch die Zahlung von Urlaubsgeld, Vermögenswirksamen Leistungen und Jahressondervergütung sind in Tarifverträgen geregelt.

Leistungsorientierte Vergütung

Wir sind der Meinung, dass gute Arbeit fair entlohnt werden sollte. Aus diesem Grund werden, in Abhängigkeit von der Beschäftigungsform der Mitarbeiter, Zielvereinbarungen besprochen. Je nach dem, in welchem Umfang die Zielvereinbarungen erfüllt wurden, erhalten sie eine entsprechende Sondervergütung.

Jubiläumsbonus

Wir wissen die Arbeit und Loyalität unserer Mitarbeiter zu schätzen und honorieren deshalb langjährige Betriebstreue mit lukrativen Sonderzahlungen.

Gruppenunfallversicherung

Da uns die Sicherheit und das Wohlbefinden unserer Mitarbeiter am Herzen liegt, bieten wir eine Gruppenunfallversicherung an, um im Schadenfall unsere Mitarbeiter zu unterstützen. Die Versicherung deckt auch den privaten Bereich der Mitarbeiter ab.

Betriebliche Altersvorsorge / Entgeltumwandlung

Alle Mitarbeiter haben die Möglichkeit einer betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung. Fels fördert dies durch eine Beteiligung in Höhe von 20 % des Umwandlungsbetrages bis zu einer Höhe von insgesamt 4 % der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Corporate Benefits

Mit dem Vergünstigungsprogramm „corporate benefits“, welches wir über eine eigene Plattform zur Verfügung stellen, können unsere Mitarbeiter bei namhaften Anbietern wie z.B. Apple, Adidas oder weg.de Produkte und Dienstleistungen zu Sonderkonditionen erwerben.

Sonderurlaub

Besondere Momente bedürfen Zeit. Sei es eine Hochzeit, die Geburt eines Kindes oder der Verlust eines Angehörigen. Für diese Momente im Leben eines jeden Mitarbeiters hat dieser einen geregelten Anspruch auf Sonderurlaub, um sich diesen prägenden Ereignissen zu widmen.

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